Grundsätzlich müssen alle Fahrgäste bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske oder FFP2-Maske) tragen.
Kinder bis einschließlich 6 Jahre sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Grundsätzlich müssen alle Fahrgäste bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske oder FFP2-Maske) tragen.
Kinder bis einschließlich 6 Jahre sind von der Maskenpflicht ausgenommen.